Impressum     Datenschutz





Anleitung zur
Kostenrückerstattung
Wenn Sie NÖGKK, WGKK, SVA oder BVA versichert sind, können Sie Ihre Honorarnote wie folgt per E-Mail einreichen:

1.) Zahlen Sie die erhaltene Honorarnote ein.

2.) Drucken Sie den Zahlungsbeleg aus (oder markieren Sie den entsprechenden Abschnitt am Kontoauszug).

3.9 Scannen oder fotografieren Sie Honorarnote und Zahlungsbeleg. Bei geplanter ambulanter Geburt oder Hausgeburt scannen Sie bitte auch das von mir erhaltene Formular "Bestätigung über Vereinbarungen betreffend den Modus der Geburt".

4.) Vervollständigen Sie folgenden Mustertext als E-Mail:

S.g. Damen und Herren!
Im Anhang schicke ich Ihnen die Honorarnote meiner Wahlhebamme inkl. Zahlungsbeleg mit der Bitte um Kostenrückerstattung auf mein Konto, lautend auf Vorname Nachname, IBAN: AT00 0000 0000 0000 0000.
Ich bedanke mich im Vorhinein!

Mit freundlichen Grüßen,
Vorname Nachname

5.) Vergessen Sie nicht die Anhänge und schicken Sie die E-Mail an die entsprechende Stelle Ihrer Krankenkasse:
NÖGKK - vpa-wv@noegkk.at
WGKK - vpv-wahlarzthilfe@wgkk.at
SVA - gs.noe@svagw.at
BVA - auf der Startseite der BVA auf Online-Anfrage (grünes Feld rechts unten) klicken
SVB - Honorarnoten müssen derzeit (Stand 07/18) noch im Original eingereicht werden

6.) Heben Sie die Honorarnote auf. Reichen Sie sie anschließend, falls vorhanden, bei Ihrer Zusatzversicherung ein oder nehmen Sie sie ggf. mit hinein in die ArbeitnehmerInnenveranlagung (siehe Rückerstattung durch die Krankenkasse).

Selbstverständlich können Sie Honorarnoten auch postalisch oder persönlich bzw. per Handysignatur einreichen.